Der Austausch des Kältemittel R22 von Klimageräten ist aufgrund der EU-Verordnung 1005/2009 notwendig.
Die EU und die Schweiz darf ab 1. Januar 2010 nur noch aufbereitetes R22 bei der Wartung und Instandsetzung verwendet werden. Ab 1. Januar 2015 gilt ein generelles Verbot zum befüllen von Klimaanlagen mit dem Kältemittel R22.
Der Vorteil liegt ausserdem darin das mit dem neuen Kältemittel die Klimaanlage umweltfreundlicher und effektiver betrieben wird.
Eine regelmäßige Wartung der Klimaanlage ist um Schaden an der Anlage zu vermeiden wichtig. Schleichende Kältemittelverluste sind nicht zu vermeiden. Gemäß einer Studie verlieren Klimaanalgen jährlich bis zu 8,2 % des Kältemittels. Eine Fahrzeugklimaanlage verliert pro Jahr im Durchschnitt etwa 86 g Kältemittel – immerhin 8,2 % ihrer Gesamtfüllmenge. Diese Zahlen entstammen der "Öko-Recherche" des Frankfurter Büros für Umweltforschung und Beratung GmbH, das diese Untersuchungen im Auftrag des Umweltbundesamtes durchführte.
Termin
Kommen Sie gerne bei uns vorbei; ohne Termin, täglich von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin! Telefon: (069) 75 0000-0.
Profi-Klimacheck
Deshalb empfiehlt FBS den kostenlosen Profi-Klimacheck.